100 km/h-Zulassung für Kfz-Anhänger-Kombinationen

Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um das Thema “Tempo 100 für Gespanne”. Grundsätzlich gilt Tempo 80 für Gespanne. Sie dürfen mit Ihrem Gespann jedoch auch Tempo 100 auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
(Hier handelt es sich nur um einen groben Überblick, ausführlichere Angaben finden Sie z.B. beim TÜV Süd).

1. Voraussetzung allgemein

Der Hersteller bereitet den Anhänger ab Werk auf Tempo 100 km/h vor.

2. Das Zugfahrzeug muss beschrieben sein als
  • PKW
  • Kraftomnibus bis 3,5t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung
  • anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5t Gesamtgewicht
  • das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein
3. Der Anhänger muss
  • für eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/h geeignet sein
  • falls gebremst, mit hydraulischen Stossdämpfern ausgerüstet sein/werden (diese müssen separat bestellt werden)
4. Die Anhängerbereifung
  • darf nicht älter als 6 Jahre sein, danach Reifen erneuern
  • muss mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120km/h) aufweisen
  • darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen
5. Das Masseverhältnis

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie bitte hier:

ohne hydraulische Stoßdämpfer: 0,3
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern: 1,1 bzw. 1,2*

Der mit „*“ versehene Wert darf in Anspruch genommen werden, wenn: 
– der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder 
– der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
– das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)
ausgerüstet ist.

6. Die 100 km/h Plakette

Unter Vorlage des Gutachten von TÜV, DEKRA oder GTÜ können Sie bei der Zulassungsstelle die Ausnahmegenehmigung für den 100 km/h – Betrieb und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen. Die Bescheinigung gilt nur für diesen Anhänger und ist mit den Kfz-Papieren permanent mitzuführen.

Ist eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: TÜV Süd + Bundesgesetzblatt

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